Allgemeine Geschäftsbedingungen Standort Nettetal

Stand: 01.2021

Verantwortlicher:

Das Einrichtungshaus Thelen & Drifte GmbH
May 15
41334 Nettetal

E-Mail: info@thelen.de
Telefon: +49 (2157) 814146

Amtsgericht Krefeld
HRB-Nr. 12444
USt-IdNr. DE 265 305 851
Steuer-Nr.: 115/5708/0530

Geschäftsführer: Manfred Thelen, Werner Thelen, Aydin Yildirim

1. Vertragsabschluss

1.1. Der Käufer ist an die in der Verbindlichen Bestellung aufgeführten Vertragsgegenstände drei Wochen gebunden.

1.2. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.

1.3. Abweichend von Ziff. 2. kommt der Vertrag schon vor Ablauf der Dreiwochenfrist zustande, wenn
a. der Vertrag beiderseits ausdrücklich angenommen wird und beide Parteien die Verbindliche Bestellung unterschreiben
b. der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung (der Verbindlichen Bestellung) erklärt

2. Preise

2.1. Die Preise verstehen sich einschließlich Mehrwertsteuer.

2.2. Sollten sich auf Grund von Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Käufers Preissteigerungen seitens des Lieferanten des Verkäufers ergeben, so hat der Käufer diese Mehrkosten zu tragen.

2.3. Besondere, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, wie z.B. Trockenbauarbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fällig.

3. Änderungsvorbehalt

3.1. Serienmäßig oder individuell hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.

3.2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.

3.3. Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten Waren gestellt werden können.

3.4 . Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungs- Strukturabweichungen und Oberflächenbeschaffenheit bei Oberflächen aller Art z.B. Holz, Stein, Edelstahl, Beton bleiben vorbehalten. Dies gilt auch bei Ergänzungen zu gekaufter Musterware.

3.5. Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen bei Leder und Textilien (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Leder- und Stoffmustern, insbesondere im Farbton.

3.6. Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten bleiben vorbehalten.

4. Lieferung und Montage

4.1. Ist Lieferung frei Haus vereinbart, hat der Käufer dafür Sorge zu tragen, dass ein Transport zum Aufstellort mit den üblichen Mitteln möglich ist. Über eventuelle Anlieferungsschwierigkeiten hat uns der Käufer bei den Kaufvertragsverhandlungen zu informieren. Hierzu gehört auch für Parkraum zu sorgen bzw. diesen sicher zu stellen .Fenster und Balkontransporte sind gesondert zu vergüten und werden von uns nicht geschuldet.

4.2. Der Käufer ist verpflichtet, uns über eine eventuelle Nichteignung von Wänden und Decken bei Vertragsabschluss zu informieren Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände oder Decken, so hat er dies dem Käufer vor der Montage mitzuteilen . Der Käufer verpflichtet sich die Voraussetzungen zur Montage bauseitig zu schaffen. Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer.

5. Lieferfrist

5.1. Vereinbarte Liefertermine können vom Verkäufer nur eingehalten werden, wenn der Käufer die vereinbarte Anzahlung fristgerecht leistet und ein vereinbartes Aufmaß rechtzeitig ermöglicht wird. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf - zu gewähren.

5.2. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.

5.3. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.

6.2. Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind, und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.

6.3. Im Fall der Nichteinhaltung der in den Ziffern 1. und 2. festgelegten Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

7. Gefahrübergang

7.1. Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über. Dies trifft auch zu wenn die Ware 8 Wochen über den vereinbarten Liefertermin eingelagert werden muß.

8. Abnahmeverzug

8.1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist unter der Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, stillschweigt oder die Zahlung und/oder die Abnahme ausdrücklich verweigert, bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Vertragserfüllung bestehen. Stattdessen kann der Verkäufer aber auch vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Ziff 3. verlangen.
8.1.1 Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat dauert, hat der Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen.
8.1.2. Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
8.1.3. Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gem. Ziff. 1 kann der Verkäufer 20 % des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.

8.2. Im Falle besonders hoher Schäden, wie z. B. bei Sonderanfertigungen, bleibt dem Verkäufer vorbehalten, an Stelle der Schadensersatzpauschale in Abs. (1) einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.

9. Rücktritt

9.1. Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und ihm die erbrachten Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

9.2. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Für die Warenrücknahme gilt Ziff.10.

10. Warenrücknahme

10.1. Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung sh. Pkt. XI Absatz 4
10.1.1. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw., Ersatz in entstandener Höhe.
10.1.2. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt die zu erwartende Nutzungsdauer.

10.2. Die Ziffern 1.1. und 1.2. gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers bei Verbraucherverträgen nach den §§ 355 ff. BGB.

11. Gewährleistung

11.1. Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu.

11.2. Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und eine andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.

11.3. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung mehrfach fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder vom Verkäufer endgültig verweigert wurde.

11.4. Wählt der Käufer nach Ziff. 3 den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.

11.5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z.B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.

11.6. Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung; die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen.

11.7. Ein Kaufpreis Einbehalt bei Mängel ist nur in Höhe der zweimaligen Mängelbeseitigungskosten möglich.

12. Wirksamkeit

12.1. Sollte eine der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so behalten die übrigen Bedingungen ihre Gültigkeit. An Stelle der unwirksamen Bedingung tritt sodann die gesetzliche Regelung, die der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt. Stellt die gesetzliche Regelung für den Verkäufer eine unzumutbare Härte dar, ist er berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort

13.1. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.

13.2. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.

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